Compliance Management

MOTIVATION

Rechtssicherheit zu schaffen, zu erhalten und ständig zu verbessern. Wir sensibilisieren alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SWJ für einen respektvollen Umgang untereinander sowie mit allen Kunden und Geschäftspartnern. Unser unternehmerisches Handeln wird geleitet von moralischen und ethischen Grundsätzen, geltendem Recht und internationalen Gepflogenheiten, einhergehend mit unseren Unternehmenswerten.

Die SWJ erwartet von allen Mitarbeitern integres Verhalten. Geschäfte und Verhaltensweisen, die diesen Anspruch
nicht erfüllen, sind für uns nicht akzeptabel. Regelverstöße werden konsequent geahndet.

Das schafft Vertrauen, Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit und Reputation. Diese Werte bedingen den Geschäftserfolg
der SWJ. Der Geschäftserfolg steht nicht über Recht und Gesetz, Moral und Integrität.

Wesentliche Elemente hierbei sind:

  • Wahrung der Menschenrechte
  • Schaffung eines sozialen und sicheren Arbeitsumfeldes
  • Sozial verträgliche Arbeitszeiten
  • Verbot von Kinderarbeit
  • Schutz für junge Arbeitnehmer
  • Faire Entlohnung und Sozialleistungen
  • Verbot von Moderner Sklaverei
  • Das Gewähren der Versammlungsfreiheit und Teilnahme an Tarifverhandlungen
  • Schutz vor Belästigung und Diskriminierung

Link zum SWJ Handbuch Compliance Management

VERPFLICHTUNG DER GESCHÄFTSFÜHRUNG

Die Geschäftsführung der SWJ verpflichtet sich zur Etablierung und Planung, Durchführung und Aufrechterhaltung, Überwachung und der kontinuierlichen Verbesserung des Compliance-Management-Systems. Die Basis hierzu wird geschaffen durch:

  • konsequente Einhaltung von Gesetzen, gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien, allgemeinen Richtlinien und Unternehmensrichtlinien
  • hinreichende und nachvollziehbare Bereitstellung von Ressourcen
  • Einforderung einer Vorbildfunktion aller Führungskräfte
  • konsequente Behandlung von Verdachtsfällen und Verstößen
  • Selbstverpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung

SCHULUNG UND AWARENESS

Die Mitarbeiter der SWJ werden regelmäßig für Themen der Compliance geschult:

  • Menschen- und Arbeitnehmerrechte
  • Einhaltung von Recht und Gesetz
  • Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen
  • Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
  • Datenschutz und Informationssicherheit
  • Nutzung betrieblicher Infrastruktur
  • Wie verhalten wir uns richtig?
    • Geschenke, Einladungen/Bewirtungen, Reisen
    • Bestechung, Korruption und Geldwäscheprävention
    • Umgang mit Lieferanten und Dienstleistern
    • Urheberrecht und Lizenzvereinbarungen
    • Betrug, Diebstahl, Veruntreuung
    • Umwelt- und Klimaschutz
    • Interessenskonflikte
    • Plagiate

HINWEISGEBERSYSTEM

Hinweisgebersystem / Whistleblowing

Bei schwerwiegenden Verstößen (Erpressung, Bestechung, Korruption etc.), welche eine Verletzung von geltendem Recht und Gesetz oder Verstöße gegen die Compliance-Richtline der SWJ darstellen oder Gefahr im Verzuge ist, sollte umgehend vom Hinweisgebersystem Gebrauch gemacht werden.

whistleblowing@swj.de (Achtung! – NICHT anonym)

https://swj.trusty.report/ (Hinweisgebersystem, wenn gewünscht anonym)

Hinweisgeberschutz

Hinweisgeber (Whistleblower) stehen unter Schutz! Sowohl Mitarbeiter, aber auch externe Hinweisgeber haben keine Nachteile zu erwarten, wenn sie Straftaten, Missstände oder sonstige Verstöße gegen Gesetze oder dieser Richtlinie melden. Selbst wenn der Hinweisgeber lediglich auf Verdacht eines entsprechenden Ereignisses meldet und sich nach Prüfung/Ermittlung Verdachtsmoment nicht erhärtet, hat der Hinweisgeber keinerlei Sanktionen zu erwarten. Die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten, des Hinweisgebers werden in jedem Fall gewahrt.

Dennoch ist es nicht gestattet, mit vorsätzlichen Falschaussagen Kollegen zu diskreditieren und/oder Reputationsschäden für die SWJ
willentlich herbeizuführen.

WIRKSAMKEITSPRÜFUNG

In internen Audits und Managementreviews werden in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit der etabliert und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung des Compliance-Managements definiert und umgesetzt.

MAßNAHMEN BEI VERSTÖßEN

Bei Verstößen durch Mitarbeiter, welche durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit (ggf. auch Unterlassung) hervorgerufen werden, kann – je nach Schwere des Verstoßes – eine Ermahnung, eine Abmahnung oder gar die fristlose Kündigung (u.a. bei Straftaten, sexueller Belästigung) erfolgen.

Null Toleranz!

Bei Umgang mit Verstößen gibt es keine Toleranz.
Das bedeutet:

  • jeder Verstoß wird in seiner Schwere bewertet
  • jeder Verstoß wird geahndet und hat Konsequenzen

Code of Conduct

CODE OF CONDUCT

Der Code of Conduct der SWJ beinhaltet folgende Bereiche:

  • Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct)
  • Respekt und Wertschätzung
  • Integrität
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Engagement
  • Zusammenarbeit
  • Leistungsorientierung
  • Motivation
  • Kommunikation
  • Umwelt- und Energiebewusstsein
  • Compliance / ethische Grundsätze
  • Anwendungsbereich

Link zum SWJ Handbuch Compliance Management – Code of Conduct (Chapter 1.3)

Ergänzt wird der Code of Conduct durch interne Compliance-Richtlinien, Prozesse und Vorgaben.

Supplier Code of Conduct

SUPPLIER CODE OF CONDUCT

Die Gesellschaften der SWJ fordern von Ihren Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern, die Einhaltung grundlegender Nachhaltigkeitsstandards. Die SWJ lehnt jegliche Geschäfte mit Lieferanten und Geschäftspartner ab, welche diesen Prinzipien sowohl in Worten und einhergehend im Tun und Handeln nicht folgen. Da die Aktivitäten unserer Lieferanten und Geschäftspartner mit der SWJ in Verbindung gebracht werden können und somit bei Nichteinhaltung der Prinzipien das Ansehen der SWJ Schaden nehmen kann, fordern wir von unseren Lieferanten und sonstige Geschäftspartner, dasselbe Maß an Integrität und Rechtschaffenheit.

Als Basis der Nachhaltigkeitsrichtlinie dienen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (Link zu United Nations Global Compact) und die Standards nach DRIVE Sustainability (Link zu Guiding Principles) .

Link zur Nachhaltigkeitsvereinbarung Lieferanten

Ergänzt wird der Supplier Code of Conduct durch interne Compliance-Richtlinien, Prozesse und Vorgaben.